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Startseite » Recht » Teerklumpen beschädigen Auto: Wer haftet?

Teerklumpen beschädigen Auto: Wer haftet?

Teerklumpen Straße Schäden Straßenschäden

Eine Autofahrerin verlangte Schadensersatz, weil Teerklumpen vom Belag einer Straße ihr Auto beschädigten. Die Kommune wies die Forderung zurück. Der Fall ging vor Gericht.

Die Anwälte der Kommune argumentierten vor Gericht, die Straße sei vierteljährlich und damit ausreichend sorgfältig kontrolliert worden. Die geschädigte Autofahrerin sah das anders: Die Kommune hätte die Straßenschäden beheben können, oder hätte zumindest vor der Gefahr durch lose Teerklumpen warnen sollen.

Kommune muss Straße monatlich kontrollieren

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied eindeutig im Sinne der Klägerin. Es sei grundsätzlich zu erwarten, dass Gemeinden ihre Straßen häufiger, nämlich monatlich, kontrollieren. Außerdem sei die betroffene Straße wichtig, obwohl sie mäßig befahren ist: Denn sie erschließe ein Wohngebiet mit Kindergarten, Bauernhof und anderen öffentlichen Gebäuden, so die Richter. In der Beurteilung des Gerichts spielte es auch eine Rolle, dass die Kommune zwar behauptete, regelmäßig zu kontrollieren, aber die angegebene vierteljährliche Straßenkontrolle nicht belegen konnte.

Die Klägerin erhielt vollen Schadenersatz. Eine Mitschuld der Autofahrerin wurde ausgeschlossen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2017, Az.: 4 U 146/16

Habt ihr noch Fragen? Unsere ADAC Rechtsberatung (nur für ADAC Mitglieder) erreicht ihr unter 089/76762423 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr). Weitere Infos, interessante Urteile und Rechtliches von A bis Z findet ihr auch auf den Online-Seiten der ADAC Rechtsberatung.

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15.01.18
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